Das Recht auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz der öffentlichen Einrichtung "Naturpark Velebit" befinden oder von ihr verwaltet werden, wird durch das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen (Narodne Novine 25/13, 85/15) geregelt. Das Gesetz schreibt auch die Grundsätze des Auskunftsrechts, Ausnahmen vom Auskunftsrecht und das Verfahren zur Ausübung und zum Schutz des Auskunftsrechts vor. Ziel des Gesetzes ist es, natürlichen und juristischen Personen durch Offenheit und Publizität der Tätigkeiten der Behörden im Einklang mit dem Gesetz Informationen zu ermöglichen und bereitzustellen.

Das Auskunftsrecht wird ausgeübt, indem eine Anfrage an die öffentliche Einrichtung "Naturpark Velebit" gestellt wird. Wenn der Antrag schriftlich gestellt wird, ist es erforderlich, das Antragsformular für den Zugang zu Informationen oder das Antragsformular für die Weiterverwendung von Informationen oder das Antragsformular für die Ergänzung oder Korrektur von Informationen auszufüllen, die Sie senden können:

  • an die Adresse der öffentlichen Einrichtung "Naturpark Velebit", Kaniža gospićka 4b, 53000 Gospić, n / p Informationsbeauftragte Ivana Svetić;
  • unter der Telefonnummer: 053 / 560-450;
  • Faxnummer: 053 / 560-451;
  • per E-Mail an: ivana.svetic@pp-velebit.hr oder
  • an Werktagen von 8.30 bis 14.30 Uhr persönlich in die öffentliche Einrichtung "Naturpark Velebit" bringen.

Mit dem Formular müssen Sie bei der Antragstellung keine zusätzliche Gebühr bezahlen.

Was muss man beifügen